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Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ...

... ist eine Form der Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder– und Jugendhilfegesetz (§31 KJHG), die der ARV mit ausgebildeten Fachkräften (Dipl. Sozialpädagoginnen) in Zusammenarbeit mit Jugendämtern seit 1996 anbietet.

Der Gesetzgeber beschreibt im § 31 KJHG Sozialpädagogische Familienhilfe wie folgt:

„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie“.

Wer kann die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) in Anspruch nehmen?

Die SPFH richtet sich an alle Familien, die eine intensive Begleitung und Beratung bei Erziehungsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten, Schulschwierigkeiten, etc. wünschen und benötigen.

Sie richtet sich an alle Familienmitglieder, d.h. gleichermaßen an Kinder und Erwachsene.

Die Kostenübernahme für die Hilfe zur Erziehung ist beim Jugendamt zu beantragen.

 

ARV-Zentralruf für die Oberpfalz = Service rund um die Uhr:

Telefon (0961) 2000 oder 33333

 

 

Das ARV-Team

 

 

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